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Beitragsbild: Freispruch für Kapitän Seenotrettung ist kein Verbrechen

Freispruch für Kapitän
Seenotrettung ist kein Verbrechen

7.1.2020

Am 7. Januar 2020 wurde der Kapitän des Seenotrettungsschiffs „Lifeline“, Claus-Peter Reisch, vom Berufungsgericht in der maltesischen Hauptstadt La Valletta freigesprochen. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil er über 230 Menschen im Juni 2018 vor dem Ertrinken im Mittelmeer bewahrt und nach Malta gebracht hatte. Bei der heutigen Urteilsverkündung konnte das Gericht daran keine kriminellen Absichten erkennen. Außer der Aufhebung der Geldstrafe wird nun auch das Schiff freigegeben, das seither von Malta beschlagnahmt war.

Allerdings steht gegen den Kapitän der Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline“ noch ein zweites Verfahren aus, da er auch von Italien angeklagt wird, wo weit höhere Strafen drohen: außer 300.000 Euro ist eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren möglich, weil Reisch dort mit 104 schiffbrüchigen Migrant*innen an Bord gelandet war. Außerdem hat die Organisation mit weiteren Repressalien zu kämpfen, da kaum ein Staat bereit ist, die Schiffe unter ihrer Flagge fahren zu lassen. Um die hohejn Kosten zu decken, sammelt „Mission Lifeline“ Spenden.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand erklärte dazu: „Das überraschend klare maltesische Urteil stellt nun auch juristisch fest, was jedem Menschen selbstverständlich sein sollte: Seenotrettung ist kein Verbrechen! Damit wurde ein unübersehbares Signal gegen die anhaltende Kriminalisierung dieser Organisationen und Aktivist*innen gesetzt. Wir fordern die anderen europäischen Staaten, insbesondere die italienische Regierung auf, sich an Malta ein Beispiel zu nehmen und die Verfolgung und Hetze endlich einzustellen.“

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